Projektaufruf Kleinprojekte

Der Projektaufruf für 2021 wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres veröffentlicht. Interessierte können sich gerne bereits jetzt an die Geschäftstelle des BlR e.V. wenden.

 

Im Rahmen des Regionalbudgets 2020 zur Einreichung von Kleinprojekten gab es zwei Einreichungsfristen:

  • 15.07.2020 (Bewertung der Kleinprojekte in der Vorstandssitzung am 31. August 2020)
  • 15.03.2020 (Bewertung der Kleinprojekte in der Vorstandssitzung am 5. Mai 2020)

Vorbehaltlich der Bewilligung der Zuwendung umfasst der Aufruf ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten. Förderfähig sind Projekte, die eine Gesamtsumme von 20.000 € nicht überschreiten, der Regionalen Entwicklungsstrategie entsprechen und im Jahr 2020 durchgeführt werden können.

 

Treffen diese Voraussetzungen zu, kann ein Projekt mit bis zu 80% durch die GAK-Mittel gefördert werden.

 

Förderfähig sind z. B. Maßnahmen in folgenden Bereichen: 

  • die Gestaltung von Plätzen, Freiflächen und Ortsrändern
  • Erhalt und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen bzw. Mehrfunktionshäusern (z.B. für Jugend- oder Seniorenarbeit, Projekte von Ehrenamtlichen)
  • Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
  • Infrastrukturmaßnahmen im Tourismus, zur Verbesserung des kulturellen Angebots oder von Natur und Umwelt
  • Maßnahmen zum Erhalt und der Verbesserung der Grundversorgung

Nicht zuwendungsfähig sind z.B. Personalleistungen, Unterhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen des laufenden Betriebs.

 

Interessierte Projektträger können nach einem Vorgespräch ihre Projektideen beim BlR e.V. einreichen. Das Antragsformular finden Interessierte - neben weiteren wichtigen Informationen zum Regionalbudget - hier auf unserer Homepage.

 

Für Fragen und Tipps rund um die Beantragung stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raumes in NRW. Hierfür werden Fördermittel des Bundes bereitgestellt. Der Sonderrahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK): Förderung der ländlichen Entwicklung“ lautet der sperrige Titel der neuen Fördermöglichkeit für die Regionen.

Bündnis ländlicher Raum e.V. – r.riemenschneider@minden-luebbecke.de