Seit 2016 ist der Mühlenkreis als eine von landesweit 9 Regionen in das Landesprogramm VITAL.NRW aufgenommen. Ab 2017 können Projekte und Maßnahmen mit Beratung und Unterstützung des Bündnisses Ländlicher Raum im Mühlenkreis e.V. von dörflichen Initiativen und Vereinen entwickelt und umgesetzt werden.

Als sogenannte „Lokale Aktionsgruppe“ (LAG) ist das Bündnis ländlicher Raum im Mühlenkreis e.V. verantwortlich für die Umsetzung der Landesmittel. Bis 2022 stehen insgesamt 1,55 Mio. € an Landesmitteln zur Verfügung.

Grundlage für die Förderung von Maßnahmen ist die Lokale Entwicklungsstrategie (LES), die das Bündnis ländlicher Raum im Rahmen seiner LEADER-Bewerbung bis Februar 2015 erarbeitet hatte. Die darin enthaltenen Handlungsfelder sowie die konkreten Maßnahmen sollen mit den VITAL.NRW-Mitteln umgesetzt werden. Projektträger aus der Region können auch neue, in die Strategie passende Projektanträge stellen.

Über die zu fördernden Maßnahmen entscheidet der 15-köpfige Vorstand des Bündnisses ländlicher Raum im Mühlenkreis e.V. in ca. ¼-jährlichen Vorstandssitzungen. Projektanträge werden nach einem feststehenden Kriterienkatalog bewertet und ggf. zur Förderung vorgeschlagen. Die Bezirksregierung Detmold, Dez. 33 prüft die Förderanträge auf formale Kriterien und ist auch Bewilligungsbehörde.

Am 24. November 2016 fand im Bahnhof Rahden eine Informationsveranstaltung zum Landesprogramm VITAL.NRW sowie zu anderen Themen der ländlichen Entwicklung statt. Die bei der Veranstaltung gezeigte Präsentation finden Sie hier.

 

Bündnis ländlicher Raum e.V. – r.riemenschneider@minden-luebbecke.de